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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der prePack GmbH
- nachstehend prePack genannt -
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Tätigkeiten von prePack, insbesondere für die Abholung, die Verpackung, den Umschlag, die Lagerung sowie die Weitergabe an den Versender der Pakete. Ab hier gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versender. Der Tätigkeitsbereich von prePack bezieht sich nur auf den Stadtbereich Hamburgs, ausgenommen Inseln. 2. Leistungsumfang und -hindernisse 2.1 prePack besorgt auf Wunsch des Kunden die Abholung der unverpackten Ware vor Ort beim Auftraggeber zum angegeben Kurierpreis. Verpackte Ware kann durch den Pick-up Service unserer Partnerunternehmen abgeholt und zum Bestimmungsort geliefert werden. Speditionsaufträge werden weltweit vermittelt. Nach Terminabsprache kann die für den Weiterversand bestimmte Ware auch bei prePackangeliefert werden. 2.2 Sobald die unverpackte Ware im Verpackungszentrum im Pinkertweg 47, 22113 Hamburg, ankommt, wird diese sorgfältig nach allgemeinen Verpackungsrichtlinien verpackt, bzw. es erfolgt die ggf. beauftragte Spezialverpackung. 2.3 Die Abholung durch das von prePack beauftragte Versandunternehmen erfolgt innerhalb von 24 Stunden ab Eingang der Ware im Verpackungszentrum. 2.4 prePack ist nicht zur Untersuchung sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes und verpflichtet. 2.5 prePack Übernimmt auf Kundenwunsch weiterhin die Lagerung, Konfektionierung, Verpackung sowie die Versandabfertigung der Ware zu den angegebenen Konditionen. 2.6 Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich von prePack zuzurechnen sind, befreien prePack für die Zeit ihrer Dauer von den Verpflichtungen, deren Erfüllung hierdurch unmöglich geworden ist. 3. Einverständnis des Auftraggebers mit den Besonderheiten des Massenpaketversandes Der Versender erkennt mit Beauftragung von GLS Germany den unter Ziffer 2 (insbesondere 2.1) geschilderten Leistungsumfang als vollumfänglich ausreichend an und verzichtet insbesondere auf weitere Vorkehrungen hinsichtlich der Dokumentation von Schnittstellen. Er hat jederzeit die Möglichkeit, sich über die Abläufe bei GLS Germany zu informieren. 4. Beförderungsausschlüsse Es gelten die AGB der von prePack beauftragten Versandunternehmens, vorrangig GLS Germany. 5. Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber ist für fehlerhafte Angaben im Auftragsformular (insbesondere Empfängerdaten) selbst verantwortlich. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann prePack das Paket eventuell zurückbefördern, ohne gegenüber dem Auftraggeber deshalb schadensersatzpflichtig zu werden, und vom Auftraggeber Ersatz der erforderlichen Aufwendungen wegen dieser Maßnahmen verlangen. 6. Erstattung von Auslagen 6.1 Es gelten die jeweils zwischen prePack und dem Auftraggeber vereinbarten Preise und Zuschläge. 6.2 Rechnungen von prePack sind sofort und ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Dem Auftraggeber ist insbesondere die Aufrechnung mit Gegenforderungen untersagt, es sei denn, dass diese unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden. 6.3 Sind Kosten oder Aufwendungen von einem ausländischen Empfänger zu zahlen, oder wurden sie von ihm verursacht, so hat der inländische Auftraggeber prePack die Aufwendungen zu ersetzen, die von dem ausländischen Empfänger auf erste Anforderung nicht beglichen wurden. 7. Haftung 7.1 prePack haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung entsteht, während sich das Paket in der Obhut von prePack befindet, gem. §§ 429, 431 HGB bis zu einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds je kg des Rohgewichtes des Paketes. prePack haftet nicht für Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangenen Gewinn oder Umsatzverluste, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerungen bei der Zoll- oder Luftfrachtabfertigung entstehen. Die Haftung für andere als Güterschäden ist der Höhe nach je Schadenfall begrenzt auf das Dreifache des Speditionsentgeltes, welches für das betreffende Paket berechnet worden ist. 7.2 Bei Versendungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr finden die Haftungsbestimmungen der CMR sowie im grenzüberschreitenden Luftverkehr die Haftungsbestimmungen des Montrealer Übereinkommens/ Warschauer Abkommens Anwendung. 7.3 Jegliche Haftung bei Verlust oder Transportschäden obliegt ab Versand beim von prePack beauftragten Versandunternehmen. Entsprechende Regulierungen sind laut Bestimmungen der von prePack beauftragten Versandunternehmen ausschließlich durch den Empfänger zu beantragen. Offensichtliche Schäden am Paket und an der Ware sind vom Zusteller bestätigen zu lassen. 8. Versicherung 8.1 prePack erstattet über die Haftungsbegrenzung nach Ziffer 7.1 Satz 1 und Ziffer 7.2 hinaus den Wert des versandten Gutes, in der Höhe begrenzt auf
je nachdem, welcher Betrag im Einzelfall der niedrigste ist, maximal jedoch 500,- Euro je Paket. 8.2 Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen durch den Auftraggeber ohne Einwilligung von prePack ist ausgeschlossen. 9. Verjährung 9.1 Alle Ansprüche gegen prePack verjähren in einem Jahr. 9.2 Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das Paket dem Versandunternehmen übergeben wird. 10. Schriftform Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 11. Teilwirksamkeit / Gerichtsstand 11.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 11.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten. Stand: Januar 2012
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